Meilensteine gesetzt! Der Landesheimrat ist inklusiv!

[23.08.2022]  Satzungsänderungen sind beschlossen.

Burg Hoheneck 047

Die knapp 50 teilnehmenden jungen Menschen bei der Jahrestagung IPSHEIM vom 19. - 21. Juli 2022 haben wegweisenden Vorschlägen des LHR Bayern zur Satzungsänderung zugestimmt!

  • Inklusion: Der Landesheimrat Bayern öffnet sich für junge Menschen, die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. In Zukunft haben junge Menschen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe die Möglichkeit zu wählen und sich zu Wahl aufstellen zu lassen.
  • Wahlen:  Die Wahlen des LHR Bayern werden wie 2020 erstmals angeboten auch in Zukunft digital und dezentral im Rahmen von IPSHEIM@home stattfinden um möglichst allen wahlberechtigten jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen.
  • Legislaturperiode: Die Legislaturperiode beträgt ab dem Wahljahr 2023 zwei Jahre. Jedes Jahr werden sechs der zwölf Mitglieder, also der halbe Landesheimrat, neu gewählt. Damit soll Kontinuität sichergestellt werden.
  • Ämter: Die internen Ämter des LHR Bayern werden neu geregelt und inhaltlich angepasst.
  • Feedback und Beschwerde: Innerhalb des LHR Bayern soll eine Feedback- und Beschwerdekultur aufgebaut und gepflegt werden. Darüber hinaus sollen Feedback und Beschwerdemöglichkeiten für Externe geschaffen werden.
  • Vielfalt: Der LHR Bayern möchte alle jungen Menschen ansprechen. Die neue Satzung wird deshalb mit * gegendert.

Die neue Satzung  wird nun mit den vereinbarten inhaltlichen Punkten neu erstellt und sobald sie vorliegt hier auf der Homepage veröffentlicht.

Hier geht es zur Pressemitteilung der Bayerischen Sozialministerin Frau Ulrike Scharf: "Der Landesheimrat ist inklusiv!"

 

Mitglieder des Landesheimrat 2023
LandesheimRatschläge