Junge Menschen über ihre Interessenvertretung informieren!

[30.11.2020]  Alle jungen Menschen, die eine Hilfe nach §34 SGB VIII, also Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform erhalten, sollen Informationen über den Landesheimrat Bayern bekommen.
Weitere Informationen zur Sozialpädagogischen Diagnose-Tabelle

 

Die Handreichung "Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle & Hilfeplan"  unterstützt  Mitarbeitende im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts bei der Auswahl einer geeigneten Hilfe und bei der Gestaltung des Hilfeplans.

In der Neufassung wird an relevanten Stellen auf die Aufklärung und Information aller beteiligten Personen über den Landesheimrat Bayern als Standard hingewiesen. In der Hilfeplanung soll regelmäßig, sowohl zu Beginn, als auch in den folgenden Gesprächen über den Landesheimrat als Interessenvertretung für junge Menschen in der stationären Erziehungshilfe informiert werden.

Unser Ziel: Bei allen jungen Menschen und Fachkräften in den stationären Erziehungshilfen bekann sein! Darauf arbeiten wir hin und freuen uns auf diesem Weg  über Unterstützung durch die bayerischen Jugendämter.

Mehr Informationen zur Sozialpädagogischen Diagnose-Tabelle, sowie die Downloadmöglichkeit sind auf der Homepage des Bayerischen Landesjugendamts hier zu finden.

Sie benötigen Informationsmaterial? Melden Sie sich gerne: info@landesheimrat.bayern.de

 

Euer/Ihr

Landesheimrat Bayern

 

 

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