Zu sehen ist ein Portemonai aus dem ein 20€ und ein 5€ Schein herausguckt.
LHR Bayern

Was ist der Barbetrag?

Barbetrag ist ein anderes Wort für Taschengeld. Wenn du in einer Wohngruppe, einer Jugendhilfe-Einrichtung oder in einer Pflegefamilie wohnst, bekommst du Taschengeld.

Du hast ein Recht auf Taschengeld. 

Dieses Recht steht in § 39 SGB VIII. Dort steht: Wenn du außerhalb deiner Familie lebst, musst du Geld für deine persönlichen Bedürfnisse bekommen – also Taschengeld.

Dieses Geld gehört dir.

Du kannst damit üben, wie man gut mit Geld umgeht und dir eigene Wünsche erfüllen. 

Das musst du wissen!

Je älter du bist, desto mehr Taschengeld gibt es.

Die neuen Beträge gelten ab 1. Januar 2026. Schau mal in die Tabelle:

Dein Alter So viel Taschengeld bekommst du im Monat
4 Jahre 10 €
5 Jahre 13 €
6 Jahre 16€
7 Jahre 20€
8 Jahre 23€
9 Jahre 28€
10 Jahre 31€
11 Jahre 38€
12 Jahre 46€
13 Jahre 54€
14 Jahre 61€
15 Jahre 76€
16 Jahre 92€
17 Jahre 107€
18 Jahre und älter 153€

👉 Hier findest du später die genaue Liste mit allen Beträgen: Link: Barbetragsbekanntmachung (ab 1.1.2026)
(wird eingefügt, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht ist)

Wusstest du:
Wenn du Geburtstag hast und in die nächste Altersstufe kommst, bekommst du schon im Geburtstags-Monat mehr Taschengeld! Hast du zum Beispiel am 17. Mai Geburtstag, bekommst du bereits ab dem 01. Mai mehr Taschengeld - angepasst an dein neues Alter. 

Du kannst das Geld für deine eigenen Wünsche benutzen, zum Beispiel:

  • Süßigkeiten
  • Kino oder Schwimmbad
  • Kleine Dinge zum Wohlfühlen (z. B. Kosmetik, Haargel)
  • Kleine Spiel- oder Schreibwaren
  • Oder du sparst für etwas Besonderes

Dafür ist der Barbetrag nicht gedacht, zum Beispiel:

  • Essen
  • Kleidung
  • Schulmaterial
  • Hygiene-Artikel wie Shampoo oder Zahnbürste
  • Arztbesuche oder Medikamente

Diese Dinge bezahlt die Einrichtung oder Pflegefamilie.

Wenn du nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen wirst, bedeutet das:
Du wirst kurzfristig vom Jugendamt geschützt oder untergebracht, weil du Hilfe brauchst.

Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss empfiehlt:
Die neuen Taschengeld-Regeln sollen auch für dich gelten, wenn du in Obhut bist.

  • Das Geld gehört dir! Niemand darf dir einfach so etwas davon wegnehmen.
  • Nur wenn du absichtlich etwas kaputt machst oder jemandem schadest, kann ein Teil deines Taschengeldes für die Wiedergutmachung verwendet werden. Aber nur, wenn du damit einverstanden bist.
  • Du bekommst Unterstützung, wenn du Hilfe brauchst, wie du mit deinem Geld umgehen kannst.
  • Du wirst über dein Taschengeld und deine Rechte aufgeklärt.

Link: Barbetragsbekanntmachung (ab 1.1.2026)

Link: Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zum Barbetrag  

(wird eingefügt, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht ist)