Landesheimrat Bayern

- Wahlordnung -

  1. Wahlberechtigt sind alle Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Jahrestagung IPSHEIM.
     
  2. Die Wahl wird frei und geheim durchgeführt, d.h. jede/r Wahlberechtigte füllt seinen Stimmzettel alleine in einer Wahlkabine aus.
     
  3. Jede/r Wahlberechtigte erhält von den Mitgliedern des Wahlausschusses jeweils nur einen Stimmzettel.
     
  4. Die Stimmzettel werden nicht unterschrieben oder auf eine andere Art und Weise kenntlich gemacht.
     
  5. Jede/r Wahlberechtigte erhält mit Aushändigung des Stimmzettels automatisch 12 Stimmen, mit denen sie/er bis zu maximal 12 Personen für den Landesheimrat wählen, d.h. ankreuzen, kann. Das Ankreuzen von weniger als 12 Kandidaten ist möglich.
     
  6. Jede aufgestellte Kandidatin und jeder aufgestellte Kandidat darf nur einmal gewählt und somit auf dem Stimmzettel auch nur einmal angekreuzt werden.
     
  7. Der Wahlzettel wird gefaltet in die Wahlurne eingeworfen.
     
  8. Nach Auszählung der abgegebenen und gültigen Stimmen durch den Wahlausschuss sind die insgesamt 12 Mitglieder des Landesheimrats gewählt. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit einer einfachen Mehrheit an gültigen Stimmen.
     
  9. Erhalten mehrere Kandidatinnen und Kandidaten die gleiche Anzahl gültiger Stimmen, entscheidet eine Stichwahl.
     
  10. Stimmzettel, die insgesamt mehr als 12 Kreuze enthalten, verlieren ihre Gültigkeit. Ebenso sind diejenigen Stimmzettel ungültig, auf denen eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als einmal angekreuzt wurde.

Stand: 22. Mai 2013
 

Mitglieder des Landesheimrat 2023
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