Es ist geschafft!

Zum 01.01.2023 trat das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft.

Lange hatte der Landesheimrat Bayern die Anpassung und im weiteren Verlauf gänzliche Abschaffung des § 94 Abs. 6 (Heranziehung) SGB VIII gefordert. Nun ist der Absatz 6 aufgehoben.

 

Was ist passiert:

  • Der LHR erarbeitet in seinen Sitzungen von 2014/15/16 Argumente für seine Forderung nach Anpassung des § 94 Abs. 6 (Heranziehung) SGB VIII.
  • 2020/21 passt der LHR seine Forderungen an. Eine Absenkung der Heranziehung wird als nicht ausreichend empfunden. Gemeinsam mit den gewählten Interessenvertretungen von jungen Menschen in der stationären Erziehungshilfe in Brandenburg, Hessen, NRW und RLP wurde beim Bundesnetzwerktreffen im Februar 2021 die gemeinsame Forderung nach einer gänzlichen Abschaffung der Kostenheranziehung formuliert.

Das waren die Argumente

Mitglieder des Landesheimrat 2023
LandesheimRatschläge